URL details: www.dsb.gv.at/aufgaben-taetigkeiten/genehmigung-von-verhaltensregeln.html

URL title: Genehmigung von Verhaltensregeln - Datenschutzbehörde
URL description: Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, können gemäß Art. 40 DSGVO Verhaltensregeln („Codes of Conduct“) ausarbeiten und einen Antrag auf Genehmigung dieser Verhaltensregeln bei der Datenschutzbehörde stellen. Die Datenschutzbehörde gibt zu den beantragten Verhaltensregeln eine Stellungnahme ab oder genehmigt diese mit Bescheid.
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